AGB von Demir Robotics
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen Demir Robotics, vertreten durch den Inhaber Emre Demir, und seinen Kunden. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Die Schriftform kann auch durch Übermittlung eines unterzeichneten PDFs per E-Mail gewahrt werden.
§ 2 Vertragsabschluss
1. Alle Angebote von Demir Robotics sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. 2. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung durch Demir Robotics zustande. 3. Demir Robotics behält sich das Recht vor, technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht im Rahmen des Zumutbaren vorzunehmen.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 2. Zahlungen sind innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. 3. Bei Zahlungsverzug ist Demir Robotics berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. 4. Für spezielle Vertragsmodelle, wie die Lieferung und Installation von Anlagen, kann eine 100%ige Zahlung nach Lieferung und vor Inbetriebnahme verlangt werden.
§ 4 Lieferung, Installation und Kosten
1. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Der Kunde trägt die Kosten für den Transport sowie für das Einbringen der Maschinen und Anlagen in seine Produktionshalle. 2. Der Kunde ist verantwortlich für die Bereitstellung aller notwendigen Infrastruktur, einschließlich Elektrik, Druckluft, Wasseranschlüsse und sonstiger benötigter Ressourcen. Diese müssen auf eigene Kosten und Verantwortung bereitgestellt werden. 3. Demir Robotics übernimmt keine Haftung für Verzögerungen oder Mehrkosten, die durch nicht rechtzeitig bereitgestellte Infrastruktur oder Ressourcen entstehen. Solche Kosten gehen zu Lasten des Kunden. 4. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an den Transportdienstleister auf den Kunden über. 5. Verzögert sich die Lieferung aufgrund von höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle von Demir Robotics liegen, wird die Lieferfrist entsprechend verlängert. 6. Nach der Abnahme der Anlage durch den Kunden übernimmt Demir Robotics keine Haftung für Mängel oder Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung, Wartung oder durch Änderungen durch den Kunden oder Dritte entstehen.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von Demir Robotics. 2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Risiken zum Neuwert zu versichern. Der Kunde tritt bereits jetzt alle Versicherungsansprüche in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an Demir Robotics ab. 3. Sollte der Kunde die Ware weiterveräußern, tritt er bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung in Höhe des Rechnungsbetrags an Demir Robotics ab. Demir Robotics nimmt diese Abtretung an. 4. Der Kunde ist verpflichtet, Demir Robotics unverzüglich über Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware zu informieren.
§ 6 Gewährleistung und Haftung
1. Demir Robotics gewährleistet, dass die gelieferten Maschinen und Anlagen frei von Material- und Fertigungsfehlern sind und den vereinbarten Spezifikationen entsprechen. 2. Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Ware schriftlich angezeigt werden. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. 3. Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt nach Wahl von Demir Robotics Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Demir Robotics übernimmt keine Haftung für Mängel, die durch unsachgemäße Handhabung, Wartung oder durch Änderungen durch den Kunden oder Dritte verursacht wurden. 4. Die Haftung von Demir Robotics ist auf den Auftragswert der jeweiligen Lieferung oder Leistung beschränkt. Für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn haftet Demir Robotics nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 5. Schäden, die durch die Integration der gelieferten Maschinen in bestehende Systeme des Kunden entstehen, werden von Demir Robotics nur übernommen, wenn diese nachweislich auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlungen von Demir Robotics zurückzuführen sind. 6. Sollte es zu einer Haftung für Schäden kommen, die durch unsachgemäße Anpassungen oder Modifikationen des Kunden oder Dritter an den gelieferten Maschinen verursacht wurden, ist Demir Robotics von jeglicher Haftung befreit.
§ 7 Urheberrechte und geistiges Eigentum
1. Alle Unterlagen, Zeichnungen, Angebote und sonstigen Dokumente, die Demir Robotics dem Kunden im Rahmen der Vertragsanbahnung oder Durchführung überlässt, bleiben geistiges Eigentum von Demir Robotics. Der Kunde erhält keine Rechte zur Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung dieser Dokumente, außer es wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart. 2. Der Kunde verpflichtet sich, alle von Demir Robotics erstellten technischen Unterlagen vertraulich zu behandeln und diese nicht ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung Dritten zugänglich zu machen.
§ 8 Datenschutz
1. Demir Robotics verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten des Kunden nach den geltenden Datenschutzbestimmungen zu schützen und diese nur zur Vertragsabwicklung und Pflege der Kundenbeziehung zu verwenden. 2. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten zum Zweck der Vertragsabwicklung und Pflege der Geschäftsbeziehung elektronisch gespeichert und verarbeitet werden.
§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von Demir Robotics. 2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz von Demir Robotics. 3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§ 10 Leistungen als Systemintegrator
1. Demir Robotics übernimmt die Konzeption, Planung, Konstruktion und Implementierung von Roboteranlagen als Systemintegrator. Dies umfasst die Integration in bestehende Systeme, die Elektroprojektierung, die Erstellung und Umsetzung von Konstruktionsplänen sowie die Programmierung der Anlagen. 2. Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Durchführung des Projekts notwendigen Informationen, Daten und baulichen Voraussetzungen rechtzeitig und auf eigene Kosten bereitzustellen. Verzögerungen, die durch nicht rechtzeitig bereitgestellte Informationen oder Ressourcen entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. 3. Der Kunde ist für die Installation und Bereitstellung aller notwendigen Infrastruktur, wie Elektrik, Druckluft, Wasseranschlüsse und sonstiger benötigter Ressourcen, verantwortlich. Diese müssen den technischen Anforderungen entsprechen und auf eigene Kosten bereitgestellt werden. 4. Jegliche Anpassungen, Erweiterungen oder Modifikationen der von Demir Robotics gelieferten Maschinen und Anlagen, die nicht durch Demir Robotics oder durch ausdrücklich autorisierte Dritte vorgenommen wurden, führen zum Erlöschen jeglicher Gewährleistungs- und Haftungsansprüche.
§ 11 Nachbetreuung und Service
1. Demir Robotics bietet nach der Projektumsetzung umfassende Serviceleistungen an, die regelmäßige Wartung, Schulungen des Personals sowie die Durchführung von Updates und Anpassungen der Roboteranlagen umfassen. 2. Alle zusätzlichen Dienstleistungen nach der Inbetriebnahme werden gesondert berechnet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. 3. Der Kunde verpflichtet sich, die von Demir Robotics empfohlenen Wartungsintervalle einzuhalten und die Maschinen und Anlagen gemäß den Anweisungen von Demir Robotics zu betreiben. Bei Nichtbeachtung erlischt jeglicher Gewährleistungsanspruch.
§ 12 Schlussbestimmungen
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. 2. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.